Aktuelles

Praxisurlaub 26.5. – 6.6.2022

Liebe Patienten/innen,

in der Zeit vom 26.05. – 6.6.2022 bleibt unsere Praxis geschlossen.

Vertretung übernehmen:

Praxis Dres. med. Hegerfeld

Tel: 02941-6801

und Praxis Dres . med. Leyer-Rollmann und Steeg

Tel: 02941- 77128

Bitte melden Sie sich auch in diesen Praxen zuvor telefonisch an, wie Sie dies auch bei uns gewohnt sind. Ab dem 7.6.2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihr Praxisteam

Positives Testergebnis / Krankschreibung / Freitestung

Liebe Patienten/innen,

das richtige Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis ist manchmal schwer verständlich und unterliegt häufigen Anpassungen. Die nachstehende Übersicht soll Sie informieren und Ihnen Nachfragen in der Praxis ersparen.

 

Variante 1:

Sie sind positiv getestet, haben aber keine Krankheitssymptome. Damit haben Sie eine automatische Isolierungspflicht für 10 volle Tage, Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (AU), Ihr Arbeitgeber muss Sie nach Vorlage des positiven Testergebnisses freistellen, dieser kann seinen finanziellen Schaden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Land NRW erstattet bekommen. Unter diesem Link findet Ihr Arbeitsgeber Informationen zur Rückerstattung der Lohnkosten:

https://ifsg-online.de/index.html

 

Variante 2:

Sie sind positiv getestet und haben Krankheitssymptome; hier gilt ebenfalls die Pflicht zur Isolierung für 10 Tage. Sie werden für zunächst 4 Tage ab Testergebnis krank geschrieben.

Sind Sie am 5. und 6. Tag beschwerdefrei, können Sie sich am 7. Tag „freitesten“ und sind bei negativem Ergebnis wieder arbeitsfähig; da Sie ja in diesem Fall für die Tage 5 und 6 nicht krankgeschrieben sind, aber auch nicht arbeiten dürfen, gilt die Vorlage des positiven Testergebnisses bei Ihrem Arbeitgeber als Legitimation für die Freistellung und auch für seinen Schadensausgleich gegenüber dem Land NRW (s.o.).

Dauern Ihre Krankheitssymptome über den 4. Tag hinaus an, wird Ihre AU bis zum 8. Tag nach Testergebnis verlängert. Sind Sie an den Tagen 9 und 10 symptomfrei, gilt das Vorgehen analog zu den Tagen 5 und 6 (siehe oben) Ihre Quarantäne endet in jedem Fall nach 10 Tagen; sind Sie darüber hinaus noch krank, werden Sie vom Hausarzt weiter krank geschrieben.

Eine Krankschreibung auch an den Tagen 5 und 6 bedeutet automatisch, daß eine Freitestung nicht möglich wäre, Sie wäre weiterhin in häuslicher Isolierung/Quarantäne und dürften das Haus nicht verlassen. (Die Strafen für die Verletzung der Quarantänepflicht sind empfindlich hoch.)

Wir hoffen, dass diese Erklärungen für Sie hilfreich sind- bleiben Sie gesund!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Positiver Corona-Test – und jetzt?

Neben der Sorge um die Gesundheit tauchen viele organisatorische Fragen auf. Was muss ich tun? Klar ist: Es ist mehr Eigeninitiative nötig.

Wer einen positiven PCR-Test hat, wird künftig in aller Regel keinen Anruf mehr vom Gesundheitsamt bekommen

Betroffene müssen sich aber selbstständig in Absonderung begeben.

Positiv Getestete bekommen vom Kreis-Gesundheitsamt künftig nur noch einen „Amtlichen Hinweis“ per Post zugeschickt, in dem die geltenden Regeln ausführlich erläutert sind.

Konkret gilt laut NRW-Corona-Test-und-Quarantäneverordnung folgendes:

  • Wer wegen Erkältungssymptomen, eines positiven Schnell- oder PCR-Pooltests einen PCR-Test macht und auf das PCR-Testergebnis wartet, muss in Isolierung. Diese endet automatisch mit einem negativen PCR-Test.
  • Wer einen positiven PCR-Test hat, also selbst infiziert ist, muss sich automatisch zehn Tage (gerechnet ab dem Tag nach der ersten positiven PCR- oder vorherigen Schnelltestung) lang isolieren. Nach zehn Tagen endet die Isolierung automatisch.
  •  Ein Freitesten ist nach sieben Tagen per Schnelltest (oder PCR-Test) möglich, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Mit dem negativen Testergebnis endet die Isolierung automatisch. Das Testergebnis muss mindestens einen Monat aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Wenn eine Person im selben Haushalt positiv getestet ist, gilt für Haushaltsangehörige automatisch eine zehntägige Quarantäne. Ein Freitesten ist nach sieben Tagen möglich. Haushaltsangehörige Kontaktpersonen müssen das Gesundheitsamt aber – im Gegensatz zu den Primärfällen – über das Ende der Quarantäne informieren. Dies kann über einen Link auf der Webseite des Kreises Soest erfolgen: www.kreis-soest.de/entisolierung.
  • Nicht in Quarantäne müssen alle, die eine Auffrischungsimpfung/Booster haben,  geimpfte Genesene, Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt, sowie Genesene, bei denen der positive Test mindestens 28 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegt.
  • Sonstige Kontaktpersonen der positiv getesteten Person außerhalb des Haushaltes (z.B. Freunde, Bekannte) haben auch Pflichten, wenn sie nicht geboostert sind: Dann müssen auch sie sich bestmöglich von anderen absondern, Kontakte vermeiden, bei unvermeidbaren Kontakten mit anderen Personen Maske tragen und sich beim Auftreten von Symptomen ebenfalls umgehend in Isolation begeben.
  • Ein Testnachweis gilt immer auch als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine gesonderte Bescheinigung vom Amt oder dem Hausarzt  gibt es nicht /ist nicht erforderlich.

Auffrischimpfung Covid-19/Booster

Liebe PatientInnen

Uns erreichen in diesen Tagen sehr viele Fragen zur Auffrischung der Covidimpfung.

Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen.

Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung.

Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

Die Auffrischimpfungen soll in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

All diese Impfungen können wir als niedergelassene Hausärzte nicht alleine verabreichen, daher organisiert der Kreis Soest mobile Impfteams, deren Standorte sie unter folgendem Link einsehen können:

https://www.kreis-soest.de/start/startseite/corona/koordination/impfkoordination.php

Der Nachbarkreis Paderborn öffnet außerdem sein Impfzentrum in Salzkotten ab dem 25.11.2021 wieder. Auch Lippstädter können hier geimpft werden. Informationen zur Terminvergabe finden sie unter folgendem Link:

https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/impfen/impfen.php

Gerne können Sie auch bei uns telefonisch einen Impftermin vereinbaren, sind aber bitte nicht überrascht, wenn hier längere Wartezeiten auf einen Termin in Kauf zu nehmen sind, da wir ja auch noch eine normale Praxis mit Sprechstundenzeiten für viele andere Belange führen.

Ihr Praxisteam

 

Frau Hesse lässt sich nieder!

Ab 1. Juli 2020 ist Frau Hesse niedergelassene, hausärztliche Internistin in unserer Gemeinschaftspraxis und wird weiterhin Montags bis Freitags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr für Sie da sein.

Das gesamte Team freut sich über diesen Gewinn und dauerhaften Zuwachs unserer lieben und kompetenten Kollegin! Herzlich Willkommen!

Um einer Unsicherheit bezüglich des Verbleibs von Dr. Thiem entgegenzuwirken sei erwähnt, dass er beabsichtigt, erst zum 31.12.2023 aus der Praxis auszuscheiden.

Wichtige Informationen zum Praxisablauf während der Corona-Krise

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

seit Wochen beschert uns die Pandemie heftige Einschränkungen in unserem Alltag und strapaziert unser aller Geduld. Leider ist mit einer baldigen Rückkehr zu unseren gewohnten Abläufen nicht zu rechnen; damit wir Sie weiterhin medizinisch gut betreuen können, haben wir einige Maßnahmen ergriffen, über die wir Sie nachfolgend informieren.

Bitte betreten Sie unsere Praxis immer erst nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiterinnen können so den Zeitbedarf für Ihre Anliegen steuern und sicherstellen, dass Sie zum Arzt/zur Ärztin Ihres Vertrauens gelangen. Darüber hinaus vermeiden wir damit ein überfülltes Wartezimmer; eine mögliche Wartezeit verbringen Sie zu Hause und nicht in der Praxis.

Wie gewohnt können Sie über das Service-Telefon (21177-1) Ihre Wiederholungsrezepte und Überweisungen bestellen, welche für Sie am Folgetag zur Abholung bereitliegen. Weiterhin können Sie uns online unter praxis-thiem-doehring@gmx.de kontaktieren.

Neu ist die Einrichtung einer Videosprechstunde, an der Sie nach Terminabsprache, über eine gesicherte Verbindung teilnehmen können. Sie bekommen dann von uns per Mail oder SMS eine Nachricht über den Termin und einen Link, über den Sie die Videotelefonie starten können. Sie benötigen lediglich ein Endgerät mit eingebauter Kamera und Mikrofon. (Laptop, Tablet, Smartphone) Auch die Pflegeheime in Lippstadt bieten ihren Bewohnern mittlerweile diese Möglichkeit, so das eine gefahrlose, infektfreie Visite möglich geworden ist.

Die baulichen Gegebenheiten der Praxis erlauben es, die Patientenkontakte untereinander zu reduzieren. So werden an Infekten Erkrankte telefonisch zum Praxisparkplatz einbestellt und betreten nach Aufforderung die Sprechzimmer durch die Terrassentüren auf der Gebäudeseite. Zu Ihrer und unserer Sicherheit findet diese Behandlung in voller Schutzausrüstung für die Ärzte statt. So können Patienten mit Infekten ebenfalls für alle gefahrlos behandelt werden.

Um für den Fall einer Corona-Infektion einer Praxismitarbeiterin den Praxisbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, arbeiten unsere Angestellten im wöchentlich wechselnden Schichtbetrieb. Desweiteren haben wir mit der Errichtung von Spuckschutzwänden die Sicherheit für alle weiter erhöht.

Abschließend beachten Sie bitte die allgemein geltenden Verhaltenshinweise:

Tragen Sie in der Praxis Ihren Mundschutz (ab dem 27.04.2020 in weiten Bereichen ohnehin verpflichtend)
Nutzen Sie beim Betreten und Verlassen der Praxis die Desinfektionsspender
Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 m zum Nächsten

Durch verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten reduzieren wir gemeinsam die Infektionsgefahr, so dass Sie auch künftig gefahrlos Ihre Termine wahrnehmen können.

Neuerungen beim Check up/Vorsorgeuntersuchungen

Ab dem 1.10.2019 darf der Check up 35 nur noch alle 3 Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.

Schön ist, dass nun auch jüngere Menschen ab 18 Jahre den Check up einmalig bis zum 35. Lebensjahr nutzen können, was früher nicht möglich war. Ab 35 ist dann wieder alle 3 Jahre die Inanspruchnahme möglich.

Ausserdem können wir nun für Männer ab dem 65. Lebensjahr das Ultraschallscreening der Bauchschlagader zu Lasten der Krankenkassen anbieten.

Wichtige Information zu neuen Öffnungszeiten

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
ab dem 01.07.2016 reduziert Dr. Thiem dauerhaft seine Arbeitszeit, wodurch sich die Sprechzeiten beider Ärzte verändern. Um uns die Organisation zu erleichtern, Ihre Wartezeiten zu verkürzen und sicher zu stellen, dass Sie den Arzt Ihrer Wahl antreffen, ist daher eine vorherige telefonische Anmeldung, auch für die Akutsprechstunde, unbedingt erforderlich. Mit der Bitte um Verständnis

Ihr Praxis-Team

Neue Telefonanlage

Durch den neuen Telefon-Anschluss in der Curiestrasse haben wir auch eine neue Telefonanlage erhalten. Die Rufnummern sind natürlich so geblieben, wie Sie es seit 20 Jahren gewohnt sind.

Aber es wird Sie vielleicht erstaunen, beim Anruf die Wahlmöglichkeit zu bekommen, entweder einen Überweisungs-/Rezeptwunsch über unseren Anrufbeantworter abzugeben, oder eine Mitarbeiterin persönlich zu sprechen.

Dies soll uns mehr Freiraum für eine bessere, telefonische Erreichbarkeit ermöglichen. Daher freuen wir uns, wenn Sie diese Möglichkeit gerne nutzen, Ihr Rezept/Überweisung liegt am folgenden Werktag dann zur Abholung für Sie bereit.

Weiterhin können Sie uns auch per Mail Rezept/Überweisungswünsche senden.