Ab dem 1.10.2019 darf der Check up 35 nur noch alle 3 Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden.
Schön ist, dass nun auch jüngere Menschen ab 18 Jahre den Check up einmalig bis zum 35. Lebensjahr nutzen können, was früher nicht möglich war. Ab 35 ist dann wieder alle 3 Jahre die Inanspruchnahme möglich.
Ausserdem können wir nun für Männer ab dem 65. Lebensjahr das Ultraschallscreening der Bauchschlagader zu Lasten der Krankenkassen anbieten.
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