Positives Testergebnis / Krankschreibung / Freitestung

Liebe Patienten/innen,

das richtige Verhalten bei einem positiven Corona-Testergebnis ist manchmal schwer verständlich und unterliegt häufigen Anpassungen. Die nachstehende Übersicht soll Sie informieren und Ihnen Nachfragen in der Praxis ersparen.

 

Variante 1:

Sie sind positiv getestet, haben aber keine Krankheitssymptome. Damit haben Sie eine automatische Isolierungspflicht für 10 volle Tage, Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (AU), Ihr Arbeitgeber muss Sie nach Vorlage des positiven Testergebnisses freistellen, dieser kann seinen finanziellen Schaden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Land NRW erstattet bekommen. Unter diesem Link findet Ihr Arbeitsgeber Informationen zur Rückerstattung der Lohnkosten:

https://ifsg-online.de/index.html

 

Variante 2:

Sie sind positiv getestet und haben Krankheitssymptome; hier gilt ebenfalls die Pflicht zur Isolierung für 10 Tage. Sie werden für zunächst 4 Tage ab Testergebnis krank geschrieben.

Sind Sie am 5. und 6. Tag beschwerdefrei, können Sie sich am 7. Tag „freitesten“ und sind bei negativem Ergebnis wieder arbeitsfähig; da Sie ja in diesem Fall für die Tage 5 und 6 nicht krankgeschrieben sind, aber auch nicht arbeiten dürfen, gilt die Vorlage des positiven Testergebnisses bei Ihrem Arbeitgeber als Legitimation für die Freistellung und auch für seinen Schadensausgleich gegenüber dem Land NRW (s.o.).

Dauern Ihre Krankheitssymptome über den 4. Tag hinaus an, wird Ihre AU bis zum 8. Tag nach Testergebnis verlängert. Sind Sie an den Tagen 9 und 10 symptomfrei, gilt das Vorgehen analog zu den Tagen 5 und 6 (siehe oben) Ihre Quarantäne endet in jedem Fall nach 10 Tagen; sind Sie darüber hinaus noch krank, werden Sie vom Hausarzt weiter krank geschrieben.

Eine Krankschreibung auch an den Tagen 5 und 6 bedeutet automatisch, daß eine Freitestung nicht möglich wäre, Sie wäre weiterhin in häuslicher Isolierung/Quarantäne und dürften das Haus nicht verlassen. (Die Strafen für die Verletzung der Quarantänepflicht sind empfindlich hoch.)

Wir hoffen, dass diese Erklärungen für Sie hilfreich sind- bleiben Sie gesund!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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